25.4.09

Angriff auf die Individualität II – abgewehrt?

Von Lorenzo Ravagli

Der Bundestag hat am 24. April das Gendiagnostik-Gesetz beschlossen, das während drei Legislaturperioden diskutiert worden ist. Das Gesetz regelt den Umgang mit diagnostischen Verfahren, die sich in den letzten Jahren rasant entwickelt haben. Während im Jahr 2002 210.000 solche Tests durchgeführt wurden, waren es 2004 bereits 300.000 und heute sollen es mehr als 400.000 sein.

Das Gesetz schützt die Rechte des Einzelnen auf genetische Selbstbestimmung und baut einem möglichen Missbrauch der Gentechnologie durch Wirtschaft oder Politik vor. Es darf keinen Zwang zur Gendiagnose geben, weder aus wirtschaftlichen, noch aus politischen Gründen. Damit bezieht der Bundestag klar Position gegen Tendenzen, die jüngst im EU-Gesundheitsausschuss artikuliert worden sind (siehe den Beitrag »Wiederkehr der Rassenhygiene«).

Genetische Untersuchungen dürfen laut Gesetz nur durchgeführt werden, wenn der Betroffene rechtswirksam zugestimmt hat und nur von Ärzten, die den Untersuchten zuvor genetisch beraten haben. Auch nach der Probenentnahme kann sich der Patient noch gegen die Kenntnisnahme der Ergebnisse entscheiden, Probe und Daten müssen dann vernichtet werden. Pränatale genetische Untersuchungen sind nur aus medizinischen Gründen erlaubt, um Eigenschaften festzustellen, die die Gesundheit des Ungeborenen vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Pränatale Tests auf Krankheiten, die erst im Erwachsenenalter ausbrechen können, werden verboten. Vaterschaftstests sind nur erlaubt, wenn die betroffene Person diesen zustimmt. Heimliche Vaterschaftstests werden mit einer Geldstrafe von 5000 Euro geahndet.

Arbeitgeber haben kein Recht, genetische Untersuchungen zu verlangen. Sie dürfen Ergebnisse solcher Untersuchungen weder erfragen, noch annehmen oder verwenden. Niemand darf zur Teilnahme an einem Gentest gezwungen werden und Nachteile dürfen aus einer Verweigerung nicht erwachsen. Versicherungen dürfen bei Vertragsabschluss keine genetischen Untersuchungen verlangen oder Auskunft über solche Untersuchungen einholen. Eine Ausnahme gilt bei Policen über 300.000 Euro oder jährlichen Rentenzahlungen von 30.000 Euro und mehr. Zulässig sind genetische Vaterschaftstests dagegen bei Zuwanderern, um Verwandtschaftsverhältnisse zu klären.

Allerdings enthält das Gesetz einen Pferdefuß: Zwar untersagt es pränatale Tests auf Krankheiten, die möglicherweise erst im Erwachsenenalter auftreten (was bei »Dispositionen« ohnehin kaum zweifelsfrei festgestellt werden kann), es untersagt aber nicht die Feststellung genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Ungeborenen vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Hier hängt alles davon ab, wie die Gesundheit des Un- oder Neugeborenen definiert wird. Sind Menschen mit Down-Syndrom »gesund«? Das Gesetz bestimmt nicht, was gesund oder nicht gesund heißt. Es überlässt diese Entscheidung Eltern. Die Zwänge, die sich aus der Möglichkeit pränataler gentechnischer Untersuchungen ergeben, mögen nach der Verabschiedung des Gesetzes nicht rechtlicher, sie können aber wohl politischer oder sozialer Natur sein. Die ethischen Dilemmata, die durch die Technologie erst geschaffen werden, können kaum durch ein Gesetz geregelt werden. Ein Gesetz könnte aber verhindern, dass solche Dilemmata überhaupt erst entstehen.

Sieht man die genetische Identität eines Menschen als Ausdruck seiner Individualität, die bereits pränatal existiert, müssen durch diagnostische Verfahren ermöglichte Entscheidungen gegen die physische Verwirklichung dieser Individualität, unter was für konkreten Umständen auch immer, als Angriff auf die Selbstexplikation der Individualität betrachtet werden. Zwar schreibt das Gesetz die Verhinderung »ungesunder« Selbstexplikationen nicht vor, es verbietet sie aber auch nicht. Das ist sein mephistophelischer Pferdefuß.

Angriff auf die Individualität I - diagnostiziert

Von Lorenzo Ravagli

Die amerikanische Rechtsprofessorin Pamela Samuelson warnt davor, Google sei im Begriff, ein Monopol der Bewusstseinsindustrie zu erlangen, wenn es dem Internetkonzern gelinge, das Wissen der Welt zu digitalisieren. Der »Börsenverein des Deutschen Buchhandels« spricht davon, Google trete an, die weltweite Wissens- und Kulturverwaltung zu übernehmen.


Worum geht es? Google, einer der größten Anbieter von Internetdiensten der Welt, der als Suchmaschine herangewachsen ist, digitalisiert gegenwärtig sämtliche Bücher, die jemals erschienen sind, um sie Internetnutzern anzubieten. Autoren, die dieser Digitalisierung nicht zustimmen, können bis zum 5. Mai Widerspruch einlegen. Gegen ein bescheidenes Entgelt sollen Ansprüche der Urheber abgegolten werden. Das Projekt einer digitalen globalen Bibliothek läuft auf eine universelle Enteignung hinaus. Es ist ein Angriff auf die Individualität des Autors, dem als Urheber seiner Werke das Recht zusteht, über das Wann, Wo und Wie der Veröffentlichung seiner Werke zu verfügen. Rund 1500 namhafte Verleger, Autoren und Wssenschaftler haben sich im »Heidelberger Appell« zu Wort gemeldet, um die durch Google drohende Untergrabung der Grundrechte von Dichtern, Künstlern und Wissenschaftlern zu verhindern.

Im Google-Projekt offenbart sich die Dialektik der netzgestützten Informationstechnologie. Nach Auffassung seiner progressistischen Befürworter ist das weltweite Netz ein Vehikel zur Vermehrung der Freiheit, da es den Zugang zu Wissen und Information demokratisiert. An jedem Ort, zu jeder Zeit, ohne besondere Hürden soll es jedermann ermöglichen, Zugriff auf alle relevanten Informationen zu erlangen, die für sein Handeln als mündiges Subjekt erforderlich sind. Es soll außerdem jedermann ermöglichen, ohne besondere Hindernisse die Spur seiner eigenen Individualität in den globalen Wissensraum einzutragen. Ebendiese »Open-Access-«Ideologie erweist nun ihr Doppelantlitz: indem sie die Autoren des Wissens, das allen zugänglich gemacht werden soll, enteignet, untergräbt sie nicht nur ihre eigenen Voraussetzungen, sondern auch die Individualität der Urheber. Das weltweite Netz, das bereits in der Metapher, die es bezeichnet, seine Natur kenntlich macht – ist es doch ein Gewebe aus Knotenpunkten, das keinerlei Abgrenzung mehr zulässt, weil es der Idee nach alles in sich verschlingt, – greift nun nach der Individualität, deren geistige Autonomie es plattzuwalzen droht. Dass das Netz individualitätsfeindlich ist, war aufmerksamen Beobachtern schon lange klar. Nicht zuletzt zeigt sich dies an der Fragmentierung des Wissens, der spezifischen Struktur der Informationsdarbietung, den soganennten Hyperlinks, in der beliebigen Veränderbarkeit der dargebotenen Inhalte, die der Erinnerung den Boden entziehen und in der Erzeugung von Scheinidentitäten, in deren Schutz jegliches verbriefte Recht unterwandert werden kann. Die Verständigen, die die Errungenschaften der Aufklärung verteidigen, müssen sich gegen die Piraterie des Netzes zur Wehr setzen, die alle Autorschaft vernichtet. Sie müssen sich auch gegen die totalitäre Propaganda zur Wehr setzen, die im Namen der Freiheit alle Freiheits- und Persönlichkeitsrechte aushöhlt. Was im Fall der Kinderpornografie in zaghaften Ansätzen gelungen ist, muss auf andere schutzwürdige Bereiche ausgedehnt werden. Das Internet ist nicht ein rechtsfreier Raum, es muss muss ebenso reguliert werden, wie die Globalisierung und die Finanzwirtschaft. Global vernetzte Systeme fordern global ausgreifende Gestaltung durch die Menschen, die sie nicht nur hervorbringen, sondern ihnen zugleich ausgesetzt sind.

Unterstützt den Heidelberger Appell: »Für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte«

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11.4.09

Wiederkehr der Rassenhygiene

Von Lorenzo Ravagli

Der Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments setzt sich neuerdings dafür ein, seltene Krankheiten mit Hilfe von Selektion und genetischer Beratung »auszumerzen«.

Ein Änderungsvorschlag zur Empfehlung der Kommission, die Lage erkrankter Menschen durch Koordination von Forschung auf europäischer Ebene zu verbessern, fordert, »Bemühungen zu unterstützen, um seltene Erbkrankheiten zu verhindern, die schließlich zur Ausmerzung (»eradication«) dieser seltenen Krankheiten führen werden.« Ausdrücklich werden genetische Beratung und die Selektion (»selection«) gesunder Babys vor der Einpflanzung genannt. Verfasst wurde der Änderungsvorschlag vom griechischen Christdemokraten Trakatellis zusammen mit einer niederländischen Sozialdemokratin, einer belgischen Liberaldemokratin und einem zyprischen Sozialisten. Die parteiübergreifende Koalition der Rassenhygieniker setzt auf die Verhinderung erbkranken Nachwuchses (so nannte man das früher) auf europäischer Ebene, nicht zuletzt, um Kosten zu vermeiden, die durch diesen Nachwuchs entstehen. Um welche Dimensionen es dabei geht, wird deutlich, wenn man sich vor Augen hält, dass die EU-Kommission von etwa 5000 bis 8000 seltenen Krankheiten spricht, an denen 6 bis 8 Prozent der EU-Bürger leiden. Das sind auf die Bevölkerungszahl der EU übertragen 27 bis 36 Millionen Menschen. Nach Trakatellis und Konsorten hätten diese Menschen gar nicht erst geboren werden dürfen.

Die Denkweise, die dem Änderungsvorschlag zugrunde liegt, steht in schroffem Gegensatz zur Antidiskriminierungspolitik der EU, die sich darum bemüht, jegliche Art von Benachteiligung aufgrund körperlicher Merkmale, zu denen auch Krankheiten gehören, zu beseitigen. Während auf der einen Seite »Behinderte« oder Benachteiligte in das Leben der Gesunden integriert werden sollen, bemühen sich auf der anderen Neo-Eugeniker darum, eine solche Integration in Zukunft überflüssig zu machen. Wenn aus Gründen der Kostenvermeidung künftig genetische Zwangsuntersuchungen eingeführt werden, die die Grundlage für staatlich sanktionierte Entscheidungen über die Erlaubnis zur Fortpflanzung oder die Pflicht zur Abtreibung bilden, werden endlich jene Ziele verwirklicht sein, von denen die Eugeniker und Rassenhygieniker des frühen 20. Jahrhunderts träumten. Eine Welt, in der Menschen aufgrund genetischer Merkmale und aus Kostengründen selektiert werden, ist keine bessere Welt, sondern eine totalitäre Horrorvision.

Bücher zum Thema:

Peter Weingart et al: Rasse, Blut und Gene: Geschichte der Eugenik und Rassenhygiene in Deutschland
Otto Speck: Soll der Mensch biotechnisch machbar werden?: Eugenik, Behinderung und Pädagogik

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