Gegen Rudolf Steiners „Dreigliederung des sozialen Organismus”

Professor Max Wundt



Aus:

»Deutschlands Erneuerung«

Monatsschrift für das deutsche Volk
6. Jahrgang 1922, Heft 4
Seiten 207 - 211


Herausgegeben von Geh. Hofrat G. v. Below, H. St. Chamberlain, H. Class, Prof. R. Geyer-Wien, Geheimrat M. v. Gruber, Prof. Erich Jung, Dr. Erich Kühn, Geheimrat Prof. Dr. D. Schäfer, Dr. G.W. Schiele, Reg.-Präsident a. D. Fr. v. Schwerin, Geheimrat R. Seeberg. Schriftleitung Dr. Erich Kühn. Verlag: J. F. Lehmann, München


Vorbemerkung:

Der Verleger Julius Friedrich Lehmann (1864-1935) war früher und enger Vertrauter Hitlers. »Deutschlands Erneuerung« war das wichtigste völkische Organ (George L. Mosse, »Die völkische Revolution«, Frankfurt a.M. 1991, S. 240 f.). Jeder wichtige Theoretiker der völkischen Bewegung schrieb darin, unter anderem Heinrich Claß, der stellvertretende Herausgeber, Leiter des Alldeutschen Verbandes und Autor des Buches »Wenn ich der Kaiser wär«, der Wirtschaftsexperte der Deutschnationalen Volkspartei, Dr. Paul Bang, der unter dem Pseudonym „Wilhelm Meister” einen der zügellosesten Angriffe auf die Juden unter dem Titel »Judas Schuldbuch« veröffentlichte, Alfred Rosenberg, der Verfasser des »Mythos des 20.. Jahrhunderts« und Wilhelm Frick, der spätere nationalsozialistische Innenminister sowie Georg Wilhelm Schiele, ein Anhänger der Artamanen. (George L Mosse, ebenda) Wolfgang Kapp, der »Deutschlands Erneuerung« mitbegründete, gehörte auch zu den Hauptunterstützern der Zeitschrift »Auf gut deutsch« von Dietrich Eckart. –

Prof. Max Wundt veröffentlichte 1924 das Buch »Was heißt völkisch«, in dem er die Überzeugung vertrat, daß Blut und Boden die Volksgemeinschaft bedingten und daß erst „bewußte Volkheit” ein Volk „zu wahrer völkischer Gemeischaft” führe. (George L. Mosse, Die völkische Revolution, S. 234)

Gegen Rudolf Steiners
„Dreigleiderung des sozialen Organismus”

Prof. Max Wundt, Jena

Aus: Deutschlands Erneuerung
6. Jahrgang 1922, Heft 4
Seiten 207 - 211


Unter den Plänen, die uns heute so reichlich entgegentreten, um unserem armen darniederliegenden Vaterlande zu helfen, macht Rudolf Steiners Gedanke der Dreigliederung des sozialen Organismus vielleicht am meisten von sich reden. Die Lehre selbst ist einfach, einfacher, als sie in der eigentümlichen Darstellung Steiners und seiner Anhänger gelegentlich erscheint. Der soziale Organismus besteht danach aus drei Gliedern: dem Wirtschaftsleben, dem Rechtsleben und dem Geistesleben. Rudolf Steiner sagt: (»Die Kernpunkte der sozialen Frage«, Seite 44): „Das erste System, das Wirtschaftssystem, hat es zu tun mit all dem, was da sein muß, damit der Mensch sein materielles Verhältnis zur Außenwelt regeln kann. Das zweite System hat es zu tun mit dem, was da sein muß im sozialen Organismus wegen des Verhältnisses von Mensch zu Mensch. Das dritte System hat es zu tun mit all dem, was hervorsprießen muß und eingegliedert werden muß in den sozialen Organismus aus der einzelnen menschlichen Individualität heraus.” Der Satz mag zugleich als Probe der köstlichen Steinerschen Sprache dienen. Den nicht ganz klaren Vergleich mit den 3 Organsystem des menschlichen Körpers können wir dabei auf sich beruhen lassen. diese drei Glieder sollen nun jedes selbständig für sich entwickelt werden und sich möglichst einer Einwirkung aufeinander enthalten. Rudolf Steiner und seine Anhänger werden nicht müde, uns die gewaltigen Vorteile einer solchen Zerlegung des sozialen Organismus in drei selbständig nebeneinander stehende Glieder zu rühmen. Wirtschaft und Geistesleben werden nicht mehr unter der Vormundschaft des Staates zu leben haben, und der Staat wird nicht mehr, wie es etwa im letzten Kriege geschehen ist, durch Konkurrenzkämpfe der Wirtschaft in politische Konflikte hineingerissen werden. Hört man Steiners Anhänger, so ist überhaupt seit den Zeiten der alten Pharaonen nichts Herrliches in der Welt geschehen, was nicht irgendwie mit der Dreigliederung zusammenhinge.

Die Prüfung dieses Planes kann von zwei Fragen ausgehen: 1. Ist seine Durchführung möglich? und 2. Ist sie wünschenswert? Wir können dabei allerdings nur unseren gemeinen Menschenverstand zur Anwendung bringen und müssen dahingestellt sein lassen, ob der Plan selbst und seine Durchführung etwa aus der „Erkenntnis höherer Welten” stammt. Da aber für ihn unter den gewöhnlichen Sterblichen nun einmal geworben wird, und seine etwaige Durchführung doch jedenfalls alle angeht, so werden wir uns das Recht nicht bestreiten lassen, ihn mit unseren gewöhnlichen Verstandeskräften zu prüfen.

1. Ist die Durchführung dieses Planes möglich? Steiner betont immer wieder, daß es sich dabei um keine Utopie handele. Er und seine Anhänger verwickeln sich allerdings hierbei schon in Widersprüche, mit denen sie überhaupt sehr freigebig sind. Einmal behaupten sie, der Plan spreche nur aus, was in der wirklichen Entwickelung hervortrete und sich gestalte, dann aber erklären sie wieder die ganze innere Umwandlung, welche die Anthroposophie von den Menschen verlangt als eine Voraussetzung seiner Durchführung. Als eine Utopie wird man wohl allgemein gelten lassen, was andere Menschen voraussetzt, als sie nun einmal sind. Wenn also die innere Verbesserung der Menschen, welche die Anthroposophie doch nun einmal erstrebt, Voraussetzung für die Durchführung dieses Planes ist, so können wir ihn füglich auf sich beruhen lassen. Gibt es nur noch edle und gute Menschen, so ist die soziale Frage ohnehin gelöst, und wir brauchen uns über die Organisation der Gesellschaft keine weiteren Sorgen zu machen. Ich glaube aber, daß man mit einer solchen Abweisung des Planes als Utopie, zu der zu der die Art, wie er gerade im Zusammenhang mit der Anthroposophie gepredigt wird, allerdings herausfordert, Steiner doch nicht ganz gerecht wird. Ich glaube vielmehr, daß Steiner etwas durchaus Wirkliches und was für unsere Zeit gelten soll, verlangt. Es bliebe also die Frage nach der Möglichkeit zu beantworten.

Prüfen wir die Trennung der einzelnen Glieder. Im Vordergrunde steht ohne Zweifel bei Steiner die Trennung der Wirtschaft vom Staate, ein Gedanke, der heute infolge der Übermüdung an Sozialisierungsversuchen ja sicher auf einen vorbereiteten Boden trifft. Er sagt, daß die Wirtschaft nur ihren eigenen Gesetzen folgen soll, und er will uns glauben machen, daß dann die für alle erwünschte Gestaltung des wirtschaftlichen Lebens sich von selber einstellen würde. Dabei ist er aber der Meinung, daß nicht mehr wie bis jetzt die einzelnen wirtschaftlichen Gruppen sich in sich selber zusammenschließen sollen, die Produzenten, Kaufleute, Konsumenten jeder für sich, sondern der Zusammenschluß in Genossenschaften erfolgen soll, in denen die an einem bestimmten wirtschaftlichen Vorgang als Produzenten, Kaufleute und Konsumenten Beteiligten sich vereinigen. Man fragt sich, auf welchem Wege diese wirtschaftlichen Gruppen dazu gebracht werden sollen, von ihrem rein wirtschaftlichen Standpunkte eine solche Organisation herzustellen. Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird sich doch immer Produzent, Kaufmann oder Konsument, jeder mit Seinesgleichen verbinden, um seine wirtschaftliche Macht nach Möglichkeit zu steigern. Es bedürfte einer übergreifenden Macht, um die Einzelnen zu einer solchen, für die Gesamtheit vielleicht wünschenswerten genossenschaftlichen Organisation zu bewegen. Und es ist nicht einzusehen, welche Macht dies sein sollte, wenn nicht der Staat. Wie wird sich andererseits diese Trennung für den Staat auswirken? Noch genauer gefragt: wie wird der Staat zu seinem Gelde kommen, da er ja Machtmittel gegen die Wirtschaft nicht zur Verfügung haben soll? Aus „freiem Verständnis”, auf das sich Steiner beruft, werden wohl immer nur die wenigsten ihre Steuern bezahlen.

Dann die Trennung des geistigen Lebens vom Staate! Der Staat soll nicht mehr bestimmen, was gelehrt wird, sondern seinen Antrieb von dem freien geistigen Leben empfangen. Das klingt sehr schön, aber Steiner ist unvorsichtig genug, die Anwendung auf Seite 9 der »Kernpunkte« gleich auf die Jurisprudenz zu machen. Auch der Inhalt der auf der Universität gelehrten Rechtswissenschaft soll nicht mehr an einem staatlichen Gesetz seine feste Regel finden, vielmehr soll auch hier der Staat warten „auf dasjenige, was ihm von dem freien Geistesleben aus überantwortet wird. Er wird befruchtet werden von den lebendigen Ideen, die nur aus einem solchen Geistesleben entstehen können.” Was teilweise ohne Zweifel richtig, wünschenswert und auch verwirklicht ist, wird so von Steiner aufs äußerste gesteigert, wodurch es jeden Sinn verliert. Man vergegenwärtige sich nur einmal die aus dem Wesen der Wissenschaft hervorgehenden und für die Entwicklung der Wissenschaft so nötigen Unterschiede der Rechtsauffassung unter den verschiedenen juristischen Schulen und Gelehrten, und man kann sich ungefähr vorstellen, was dabei herauskommen wird, wenn jeder junge Referendar mit der Forderung an den Staat herantritt, ihm das Recht zu bieten, das sein Lehrer auf der Universität für das richtige erklärte.

Eine Trennung der Wirtschaft vom geistigen Leben gibt es bei Steiner nicht. Es ist ihm selbstverständlich, daß der Geist der Wirtschaft ihre Antriebe mitteilen soll, und daß dafür die Wirtschaft das geistige Leben erhält. In Wahrheit komme es nur auf das Zurückdrängen der Staatsmacht an, das ist der eigentliche Zweck der Dreigliederung.

Diese drei selbständig nebeneinander stehenden Gebiete sollen zusammengehalten werden nicht in objektiven Mächten, sondern im Innern der einzelnen Menschen. Wie jeder einzelne allen dreien bis zu einem gewissen Grade angehört, so wird er dafür zu sorgen haben, daß seine Handlungsweise innerhalb jedes einzelnen Gebietes nur dessen eigenen Gesetzen entspricht. Damit wird aber eine psychologische Unmöglichkeit vorausgesetzt und geradezu die Einheit des Bewußtseins aufgehoben. Jeder Mensch müßte danach drei Seelen in seiner Brust haben. Tatsächlich ist es natürlich selbstverständlich, daß er sich in den allermeisten Fällen durch die Bedingungen des Gebietes bestimmen lassen würde, dem er vornehmlich angehört. Ein Volk lebt als eine Einheit zusammen. Es ist nicht möglich, ihm sein Leben in verschiedene getrennte Glieder auseinander zu reißen. Notwendig müßte sich eine neue Einheit bilden. Es fragt sich nur, bei wem sie liegen würde. Bei wem sie nach Steiners Plan tatsächlich liegen würde, werden wir alsbald sehen.

2. Ist die Durchführung dieses Planes wünschenswert? Die Beantwortung dieser Frage ist ohne Zweifel viel wichtiger. Wir verlassen hier die rein theoretische und wenden uns der praktische, politischen Beurteilung zu. Dabei möchte ich von einem Gedanken ausgehen, der heute wohl als ziemlich allgemein anerkannt gelten darf: das Wesen des Staates ist Macht. Es handelt sich dabei nicht um eine besonders alldeutsche oder militaristische Auffassung. Wir haben es hier ja gar nicht mit dem Verhältnis des Staates gegenüber anderen Staaten zu tun, sondern nur mit dem Verhältnis zu seinen eigenen Gliedern. Und hier geben sogar Pazifisten zu, daß das Wesen des Staates Macht ist. Ich führe eine Stelle aus der Schrift von Kurt Wolzendorff »Der reine Staat« an, auch deshalb weil sich der Verfasser begeistert für Steiners Dreigliederung ausspricht. Wolzendorff sagt auf Seite 14: „Das ureigenste Wesen des Staates ist seine nicht weiter ableitbare Herrschaftsgewalt, seine Macht.”
Es ist nun bezeichnend, daß der Machtgedanke bei Steiner so gut wie vollständig fehlt. Auf die einfache, für eine politische Beurteilung selbstverständliche Frage, wo in dem dreigegliederten Organismus die Macht liegt, gibt er wie geflissentlich keine Antwort. Um so notwendiger ist es, diese Frage zu stellen.

Denken wir uns also die Dreigliederung, soweit es denn eben möglich sein mag, durchgeführt. Wo liegt die Macht?

Sicherlich liegt die Macht nicht bei dem Staat. Denn
die Macht des Staates wird hier wie mit Absicht möglichst zurückgedrängt. Er hat nur noch Polizeiaufgaben und gewinnt eine verwünschte Ähnlichkeit mit dem alten Nachtwächterstaat. Er wird vollständig von der Wirtschaft abhängig, von der er sein Geld erhalten muß [sic!]. Alle Berufungen auf „elementare Rechtsempfindungen” werden nicht hindern, daß die wirtschaftlichen Mächte dem Staate nur soweit Mittel zur Verfügung stellen, als er ihre Geschäfte besorgt.

Das Geistesleben wird aus dem „freien Verständnis” erhalten, natürlich von der Wirtschaft, die allein die dazu nötigen Geldmittel aufzubringen vermag. Daß dabei die technischen Wissenschaften einseitig in den Vordergrund gezogen würden, und die rein geistige Wissenschaft warten könnte, was für sie etwa noch abfällt, versteht sich von selbst [sic!]. Bisher haben wir es in Deutschland für einen großen Vorzug etwa vor Amerika gehalten, daß unsere Universitäten nicht unter der Botmäßigkeit irgendwelcher Geldmagnaten standen und also nicht von der Laune Einzelner, sondern von der dauernden Willensrichtung des Staates allein abhängig sind. Unterstützungen von den wirtschaftlichen Mächten, die den Universitäten ja gerade in neuester Zeit so reichlich zufließen, bedeuten für diese nur dann keine Gefahr, wenn sie in Freundschaft und also unter gleich freien und gleich Berechtigten empfangen werden.

Daß die Wirtschaft in dem dreigegliederten Organismus die Hauptsache ist, daraus macht auch Rudolf Steiner kein Hehl. Er nennt sie das erste Glied des sozialen Organismus (Seite 45) und vergleicht sie dem „Kopfsystem„ (Seite 46). Es kann nach allem Gesagten nicht zweifelhaft sein, daß die Herrschaftsgewalt, die Macht, hier restlos an die Wirtschaft übergeht, ohne daß die anderen Glieder irgendeine Möglichkeit hätte, ihren von der Wirtschaft etwa abweichenden Willen zur Geltung zu bringen. Wem aber wird innerhalb der Wirtschaft die Macht zufallen? Oder anders ausgedrückt: Wer schützt den wirtschaftlich Schwachen?
Die Steinerianer, die ja, wie gesagt, alles Herrliche der Welt für die Dreigliederung in Anspruch nehmen, berufen sich sogar auf die große, von Kaiser Wilhelm I. und Fürst Bismarck eingeleitete soziale Gesetzgebung und behaupten, sie stünde mit ihren Gedanken in Übereinstimmung. Aber gerade dies Beispiel zeigt ja deutlich, wer allein den wirtschaftlich Schwachen zu schützen vermag. Die soziale Gesetzgebung ist doch ganz gewiß nicht aus dem eigenen Antriebe der Wirtschaft entstanden, sondern sie ist ihr von dem Staate aufgezwungen worden. Denn Kaiser Wilhelm und Bismarck waren doch gewiß staatliche Mächte. Dieser Schutz des wirtschaftlich Schwachen fällt also weg. Die Macht fällt restlos dem wirtschaftlich Starken zu, d.h. demjenigen, der das meiste Geld hat.

Damit haben wir
den wahren Herrscher in dem dreigegliederten Organismus gefunden. Es ist das Geld, das seinem Wesen nach international, sich in großen internationalen Machtgruppen zusammenschließt. Auf diese internationale Vormachtstellung des Kapitals wird offen hingewiesen, denn es wird uns versichert, daß die einzelnen Glieder sich international zusammenschließen werden (Seite 98). Nun verstehen wir, warum auf die Einheit des Volkes ein so geringer Wert gelegt wird. Sie kann ruhig verloren gehen, damit das internationale Großkapital um so leichter seine Herrschaft über die Völker ausüben kann. Nun verstehen wir, warum der Staat zur Machtlosigkeit verdammt wird. Er soll der Macht des internationalen Kapitals kein Hindernis in den Weg legen können.

In ihrem Erfolg bedeutet die »Dreigliederung des sozialen Organismus« also die Herrschaft der internationalen Geldmächte. Rathenaus berühmte 300 reichste Männer, die sich alle kennen und die die Welt beherrschen, und Steiners Dreigliederung des sozialen Organismus erstreben genau dasselbe.

3. Damit sind die angepriesenen Vorteile der Dreigliederung auf ihren wahren Wert zurückgeführt. So bleibt der Gedanke dieser Gliederung selbst, auf dessen Originalität sich Steiner (Seite 19 Anm.) und seine Anhänger viel zugute tun. Wolzendorff vergleicht ihn in der genannten Schrift (Seite 25) rühmend mit der berühmten Lehre Montesquieus von der Trennung der politischen Gewalten. Wenn diese Theorie also auch als Plan einer künftigen Neugestaltung nichts taugte, so möchte es noch immer ein geistreicher Versuch sein, die in dem wirklichen sozialen Organismus zusammenwirkenden Glieder aufzuweisen. Aber mit der berühmten Selbständigkeit Steiners ist es schlecht bestellt. Steiner selbst erwähnt gelegentlich auf Seite 41 den bekannten Soziologen Albert Schäffle, der ein Buch über „Bau und Leben des sozialen Körpers” geschrieben hat, rückt aber ziemlich entschieden von ihm ab. In Wahrheit hat er den ganzen Gedanken der Dreigliederung von Schäffle übernommen [sic!]. Nur handelt es sich bei Schäffle natürlich allein um eine Darstellung der in der Gesellschaft lebendigen Glieder, und Schäffle ist sich der sie verbindenden Mächte wohl bewußt, als deren wichtigste er das Recht nennt. Aber die Dreigliederung selbst ist bei ihm vorhanden. Über Schäffles Lehre kann man sich am bequemsten aus seinem „Abriß der Soziologie” unterrichten, der nach seinem Tode von Karl Bücher herausgegeben ist (Tübingen 1906). Hier heißt es auf Seite 173/174: „Der Verfasser hat in »Bau und Leben« – unter dem Einfluß der Veranschaulichung durch Analogie – die einfacheren Veranstaltungen als Gewebe bezeichnet ... Als Hauptanstalten, als „Organe” und „Organsysteme„ hatte er daraufhin – in beiden Auflagen auf sachlich fast übereinstimmende Weise – aufgestellt und unterschieden: A. Die materiellen oder nach der Außenwelt gerichteten Institutionen, nämlich 1. das Niederlassungs- und Transportwesen, 2. Das Schutz- und Sicherheitswesen, 3. Die Technik, 4. Die Volkswirtschaft (als Sozialstoffwechsel); B. die Institutionen des geistigen Volkslebens, nämlich 5. Die Veranstaltungen der Geselligkeit, 6. Der Bildung, der Erziehung, des Unterrichtes (Schule), 7. Der Wissenschaft, 8. Der schönen Künste, des ästhetischen Volkslebens, 9. Des religiösen Volkslebens; C. 10. Die Institutionen des einheitlichen Wollens und Machens (Macht), d.h. die Staats und Kommunaleinrichtungen.” –

Es lohnte nicht, sich so ausführlich mit Steiner auseinanderzusetzen, wenn seine Gedanken sich nicht einer Richtung eingliederten, die heute schon geradezu als eine Gefahr für unser Volksleben bezeichnet werden muß. Die Loslösung vom Staate ist allerorten im Gange, als eine natürliche Gegenwirkung gegen die im Beginn der Revolution übersteigerten Bestrebungen der Verstaatlichung. Daß Steiner hier manches ausspricht, was sich tatsächlich vollzieht und zum Teil verwirklicht ist, muß man zugeben. Aber das sind oft recht verderbliche Erscheinungen und einer besonderen Verstärkung bedürfen sie nicht. Die Gefahr, daß unser Volk auseinanderfällt in Stämme, in Parteien, in wirtschaftliche Gruppen, war vielleicht selten so groß wie heute. Und starke Mächte sind geschäftig, dies Auseinanderfallen noch zu fördern. Daß auch der Gedanke der Dreigliederung, ob gewollt oder ungewollt, im Dienste solcher Bestrebungen steht, und daß er zugunsten einer der stärksten Mächte, der Geldmacht, ausfallen würde, glaube ich gezeigt zu haben.

Was wir brauchen, was wir gerade heute brauchen, ist so ziemlich das Gegenteil von dem, was die Dreigliederung uns verspricht. Wir brauchen eine Macht, die sich wieder für das Ganze des Staates verantwortlich fühlt und für das Ganze des Staates einsteht. Die Form, in der sie verwirklicht werden kann, ob in der Form der Monarchie oder der Republik, ist eine Frage zweiten Ranges. Aber daß eine solche Macht in unserem Staate wieder errichtet wird, ist geradezu die politische Forderung des Tages.


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